Erhöhhtes Infektionsrisiko beim Zahnarzt?
Es ist ein inzwischen weit verbreitetes Missverständnis, man unterliege als Patient beim Zahnarzt einem höheren Infektionsrisiko, besonders mit dem CORONA-Virus.
Die behördlich ständig überprüften Hygienestandards sind bei Zahnärzten schon in Normalzeiten sehr hoch:
- Verwendung von Einmalartikeln wo immer möglich
- Stets frisch sterilisierte Behandlungsinstrumente bei jedem neuen Patienten
- Geschlossene und mehrfach geprüfte Hygienekette bei der Instrumentenaufbereitung
- Vollständige Dokumentation aller Prozessabläufe während der Sterilisation
- Regelmäßig geprüfte Wasserqualität
- Regelmäßige Prüfung und Wartung aller Sterilisations- und Behandlungsgeräte
- Einhaltung aller Hygienestandards beim Behandler und seinen Mitarbeitern (Mundschutz, Einmalhandschuhe, Schutzbrille, Händehygiene etc,)
- Desinfektion aller kontaminierten (verunreinigten) Oberflächen nach jedem Patienten.
- usw., usw.
Für diese Hygienemaßnahmen gebe ich jährlich mehr als 10.000,- Euro aus.
Da dieser Aufwand bundesweit in allen zahnärztlichen Praxen betrieben wird, hat es meines Wissens noch keinen nachgewiesenen Fall einer Patienteninfektion im Rahmen einer Zahnbehandlung gegeben - in meiner Praxis in mehr als 30 Berufsjahren nicht!
Das CORONA-Virus spricht auf einfache Hygienemaßnahmen (Flächendesinfektion) sehr gut an, d.h. es ist leicht zu deaktivieren und somit unschädlich zu machen. Bei dem oben beschriebenen weit höheren Desinfektionsaufwand in einer Zahnarztpraxis darf man daher guten Gewissens davon ausgehen, dass sich gerade bei Zahnärzten im direkten Behandlungsbereich Viren nicht nachweisen lassen.
Vorrangiger Übertragungsweg des CORONA-Virus ist die Tröpfcheninfektion, also über Speichel oder Nasensekret, das sich beim Husten oder Niesen in einer Luftwolke weit um den Infizierten herum verteilt. Eine Schmierinfektion durch Berühren von viral verunreinigten Flächen scheint wesentlich unwahrscheinlicher zu sein, weil diese Viren auf Oberflächen außerhalb ihres Wirtes mit einfachen Desinferktions-maßnahmen sofort inaktiv werden.
Aerosole beim Zahnarzt
Durch die Arbeit mit wasser- und luftgekühlten Bohrinstrumenten im Mund eines Patienten wird ein feiner Sprühnebel (Aerosol) freigesetzt. Weltweite Erfahrungen mit dem CORONA-Virus in besonders betroffenen Infektionsgebieten (z.B. Wuhan in China) haben allerdings inzwischen ergeben, dass eine Infektion von Personen im näheren Arbeitsumfeld, also Zahnarzt und zahnärztliche Mitarbeiterinnen, durch diese Aerosole praktisch ausgeschlossen werden kann!
Die Bundeszahnärztekammer hat dazu in einem Informationsschreiben vom 7.4.2020 bekannt gegeben:
Die inzwischen vorliegenden Informationen aus Wuhan (China) besagen, dass – obwohl dort die größte zahnärztliche Behandlungseinrichtung zwei Monate lang (Dezember 2019 und Januar 2020) ohne Kenntnis der Problemlage 120.000 Patienten unter normalen Bedingungen (Aerosol, einfacher Mundschutz) behandelt hat – sich „nur" 9 von 1.098 Teammitarbeitern mit dem Corona-Virus infiziert haben (3 zuhause, 6 möglicherweise bei der Arbeit).
Demgegenüber stehen Tausende, die sich im allgemeinmedizinischen Bereich infiziert haben, besonders betroffen waren HNO und Ophthalmologie. Die chinesischen Kollegen führen die äußerst geringe Infektionsrate im zahnärztlichen Bereich auf die konsequente Umsetzung der klassischen Schutzmaßnahmen zurück. Vor diesem Hintergrund sind die zahnärztlichen Teams nicht die gefährdetste Gruppe und schon gar nicht „Hotspots" oder „Superspreader", wie häufig behauptet wird.
Das zahnärztliche Team unterliegt in Deutschland schon immer strengen Hygienevorschriften, die zu einem entsprechend hohen Schutzniveau in den Praxen beitragen, und zwar unabhängig von der derzeitigen Situation.
Denn diese Hygienevorschriften gehen davon aus, dass regelmäßig potentiell infektiöse Patienten (Viren und Bakterien, wie z. B. bei Masern oder HIV), zur Behandlung in die Zahnarztpraxen kommen.
Diese Richtlinien betreffen jede Praxis, jeden Zahnarzt, jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin gleichermaßen.
Als zusätzlichen Schutz für meine Mitarbeiterinnen und mich haben wir dennoch alle Behandlungen, die nicht unbedingt notwendig sind, zunächst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Ausdrücklich davon ausgenommen sind Schmerzfälle und einfache Kontrolluntersuchungen. Auch bei schmerzfreien Notfällen, wie z.B. einer herausgefallenen Füllung oder Krone sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Nochmals: Sie sind bei einer zahnärztlichen Behandlung nicht von einer CORONA-Infektion bedroht! Die derzeitigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen dienen vielmehr der Vermeidung einer CORONA-Übertragung von einem unwissentlich infizierten Patienten auf das medizinische Behandlungsteam!