Maskenpflicht in der Zahnarztpraxis?
Nach Überwindung der Corona-Pandemie gibt es für Patienten keine Verpflichtung mehr, in der Praxis einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Selbstverständlich ist es Ihnen aber freigestellt, aus Eigenschutz auch weiterhin eine Maske aufzusetzen.