Maskenpflicht in der Zahnarztpraxis?

Nach Überwindung der Corona-Pandemie gibt es für Patienten keine Verpflichtung mehr, in der Praxis einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Selbstverständlich ist es Ihnen aber freigestellt, aus Eigenschutz auch weiterhin eine Maske aufzusetzen.