Zahnersatz

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Zahnersatz:

  • festsitzend (Kronen, Brücken, Implantate)
  • herausnehmbar (Prothesen)

 

Festsitzender Ersatz ist nur bei bestimmten Ausgangsbefunden realisierbar, in der Regel mit größerem Aufwand verbunden und damit meist auch teurer.

 

 

Links festsitzender, rechts herausnehmbarer Zahnersatz auf Labormodell

Kronen

Ist die natürliche Zahnkrone stark zerstört, so kann der Defekt mit einer Füllung zwar meist repariert werden, es bleibt aber ein erhöhtes Frakturrisiko.

Zur Stabilisierung kann ein solcher Zahn mit einer Krone versorgt werden, die den beschliffenen Reststumpf ringförmig umfasst und dadurch vor erneuten Absplitterungen schützt.

Kronen werden aus unterschiedlichen Materialien gefertigt:

  • Vollgußkronen (Vollständig aus Metall und daher nur für den Backenzahnbereich geeignet)
  • Verblendkronen (Ein metallisches Grundkäppchen wird mit zahnfarbener Keramik oder Kunststoff überzogen)
  • Vollkeramikkronen (Vollständig aus Keramik, kein Metallanteil, sehr ästhetisch und mit natürlichster Wirkung)

Jeder Typ hat seine Vor- und Nachteile, die wir, entsprechend Ihrer Ansprüche, in einem persönlichen Gespräch abwägen sollten.

Brücken

Sind einzelne oder mehrere Zähne verloren gegangen, so lassen sich die entstandenen Lücken mit Brücken schließen.

Voraussetzung ist:

  • Die Lücken müssen vorne und hinten von eigenen Zähnen begrenzt sein
  • Diese "lückenbegrenzenden" Zähne müssen gesund und fest sein

Wie Kronen, so werden auch Brücken aus den schon dort erwähnten unterschiedlichen Materialien hergestellt.

Brücken bieten sich besonders dann an, wenn die "Pfeilerzähne" selbst schon mit größeren Füllungen versorgt sind und daher ohnehin stabilisiert werden müssen.

Bei Einzelzahnverlust in einem ansonsten gesunden Zahnbogen ist eher ein Implantat sinnvoll. 

Prothesen

Prothesen sind dann notwendig, wenn festsitzender Ersatz nicht mehr machbar ist, also in folgenden Fällen:

 

  • Die Zahnlücke wird nach hinten nicht mehr von einem eigenen Zahn begrenzt
  • Die Lücke ist zu groß (in der Regel mehr als 3 fehlende Zähne)
  • Die Lückenbegrenzenden Zähne sind instabil oder haben eine schlechte Prognose
  • Die Lücke soll nur provisorisch geschlossen werden
  • Die Versorgung soll kostengünstig sein

 

Zumeist sind Prothesen weniger beliebt, weil sie eine deutlich umständlichere Pflege erfordern und dem Träger zumeist nicht das Gefühl vermitteln, seine natürliche Zahnreihe sei wieder hergestellt.

 

Die einfachsten Teilprothesen werden mit Metallklammern an den Restzähnen verankert.

Um die Stabilität, Statik und Ästhetik einer Prothese zu verbessern, werden auch Kombinationen mit festsitzenden Halteelementen angefertigt.

 

Die Kosten

Seit Einführung des "befundorientierten Festkosten-Zuschuß-Systems" erhält jeder gesetzlich krankenversicherte Patient einen vorausberechenbaren Zuschuß für seinen  Zahnersatz in einer Grundausführung, der sogenannten "Regelversorgung".

Es bleibt ihm freigestellt, einen höherwertigen Zahnersatz anfertigen zu lassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden privat berechnet und müssen vom Patieten selbst bezahlt werden.

Der Kassenzuschuß für die Regelversorgung erhöht sich

  • um 20%, wenn durch das Bonusheft die zahnärztliche Grunduntersuchung ohne Unterbrechung in den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden kann,
  • um 30%, wenn durch das Bonusheft die zahnärztliche Grunduntersuchung ohne Unterbrechung in den letzten 10 Jahren nachgewiesen werden kann,
  • auf 100%, wenn die Einkünfte eine bestimmte Grundsumme nicht überschreiten (Befreiungsschein).